§ 1 Allgemeines
1. Alle Lieferungen und Leistungen des Auto Stereo Shops erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Auto Stereo und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind.
§ 2 Vertragsschluss
Sämtliche Angebote von Auto Stereo im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Auto Stereo Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Auto Stereo passiert hat.
Bei Angeboten, die im elektronischen Geschäftsverkehr abgegeben werden, bestätigt Auto Stereo den Zugang des Angebotes auf elektronischem Wege.
Auto Stereo ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb eines Zeitraumes von 7 Kalendertagen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann insbesondere auch durch Übermittlung einer E-Mail erfolgen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer ab Betriebssitz von Auto Stereo. Kosten für Transporte, Verpackung oder Versicherung werden gesondert berechnet.
Zahlungen erfolgen entweder per Rechnung, Nachnahme oder gegen Vorkasse. Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorkasse angenommen und abgewickelt.
Mit etwaigen Aktualisierungen der Internet-Seiten von Auto Stereo werden alle früheren Preise und sonstigen Angaben über Waren ungültig. Massgeblich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Internet-Seiten.
§ 4 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden
1. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen.
2. Im Falle offensichtlicher Mängel müssen diese innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung schriftlich oder durch E-Mail bei Auto Stereo gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung gemäß § 8 für diese Mängel.
3. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit Auto Stereo unter Anzeige der Schäden Kontakt aufzunehmen.
4. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken an Auto Stereo zu melden.
§ 5 Lieferung, Lieferzeiten
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Auto Stereo.
2. Auto-Stereo bemüht sich um schnellstmögliche Lieferung.
3. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass Auto Stereo selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird. Wird Auto Stereo selbst nicht beliefert, obwohl Auto Stereo bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird Auto Stereo von der Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Auto Stereo ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten, und wird jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.
4. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbarer Hindernisse oder sonstige von Auto Stereo nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Auto-Stereo wird den Kunden über einen solchen Fall umgehend unterrichten.
5. Dauern die behindernden Umstände im Sinne des § 5 Ziffer 4 vier Wochen nach Vertragsschluss immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten.
6. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den in § 5 Ziffer 5 genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosen Ablauf hinsichtlich der entsprechenden Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum von Auto Stereo bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung ihr gegen den Kunden zustehender Ansprüche.
2. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.
3. Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne Zustimmung von Auto Stereo weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung der Vorbehaltsrechte von Auto Stereo einschliessen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Auto Stereo, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den des Auto Stereo zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an diese zu zahlen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Auto Stereo zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.
§ 7 Gewährleistung
1. Auto Stereo haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Auch im Übrigen haftet Auto Stereo nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haftet Auto Stereo im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden.
4. Unbeschadet des § 8 Ziffer 2 beschränkt sich die Ersatzpflicht im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses auf das negative Interesse.
5. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Auto Stereo haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Keine Haftung besteht des Weiteren für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
6. Soweit die Haftung von Auto Stereo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Auto Stereo.
7. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
•Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden;
•schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder durch mangelhafte Antennen;
•Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse;
•Nachträgliche Änderungen der Empfangsbedingungen;
•Schäden durch höhere Gewalt z.B. Blitzschlag;
•Schäden durch ausgelaufene bzw. die Verwendung ungeeigneter Batterien;
•Schäden durch unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln
8. Reparaturdürftige Geräte dürfen gerne an Auto Stereo gesendet werden. Die entstehenden Portokosten, um das Gerät an den Hersteller für die Reparatur zu senden übernimmt Auto Stereo. Allerdings übernimmt Auto Stereo nicht die Portokosten, um das Gerät wieder an den Eigentümer zurückzusenden. Dies erfolgt gegen eine Versandpauschale von CHF 15.-
Zahlbar gegen Vorkasse.
9. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass das wegen Defekt an uns gesendete Gerät keinen Defekt hat und es aufgrund einer fehlerhaften Verkabelung oder eines Bedienfehlers zur Beanstandung kommt, wird eine Überprüfungspauschale, welche die Transportkosten beinhaltet mit CHF 50.- berechnet. Diese Gebühr muss per Vorkasse entrichtet werden.
§ 8 Warenrücknahme
1. Bei Rücksendungen gehen die Kosten für Porto und Verpackung grundsätzlich zu Lasten des Versenders.
2. Bei Warensendungen welche unfrei an Auto Stereo erfolgen wird die Annahme grundsätzlich verweigert.
§ 9 Haftung für Datenverlust
Für jeglichen Datenverlust des Kunden auf bei Auto Stereo gekauften Speichermedien (Computer, Notebooks, Festplatten, etc.) haftet Auto Stereo nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden trotz zumutbarer und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechender Datensicherung entstanden ist.
§ 10 Datenspeicherung
Auto Stereo ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Sollte der Kunde Änderungen, Sperrungen oder Löschungen seiner Daten wünschen, hat er sich an Auto Stereo zu wenden.
§ 11 Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Auto Stereo Shops ist seitens des Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Auto Stereo anerkannt worden sind.
§ 12 Sonstiges
1. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
2. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
3. Es gilt das schweizerische Recht.